Sachverständigenwesen
Etwa 120 Sachverständige im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind in Deutschland momentan von den Handwerkskammern (HWK) öffentlich bestellt und vereidigt. Hinzu kommen ca. 20 Sachverständige aus dem Bereich Naturwerkstein, die von den Industrie- und Handelskammern (IHK) bestellt sind. Die ö.b.u.v. Sachverständigen repräsentieren das Handwerk an oberster Stelle und müssen in der Lage sein, auch komplexe Sachverhalte zu beurteilen und allgemeinverständlich wiederzugeben.
Unabhängig, objektiv und vertrauenswürdig
Sachverständige haben die Aufgabe, Waren, Werkleistungen und Preise gutachterlich zu bewerten. Sie werden beispielsweise von Gerichten beauftragt, bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und ausführenden Fachfirmen zu beurteilen, ob eine handwerkliche Leistung fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt worden ist. Darüber hinaus können Sachverständige auch als Privatgutachter beauftragt werden. Um den kosten- und zeitintensiven Gang vor Gericht zu vermeiden, können Sachverständige auch zur außergerichtlichen Streitschlichtung / Mediation herangezogen werden.
Sachverständigentreffen
Nicht zuletzt durch die jeweiligen Sachverständigenordnungen sind ö.b.u.v Sachverständige zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Durch die Weiterentwicklung sowohl der Anerkannten Regeln der Technik als auch im Sachverständigenrecht sind diese Fortbildungsveranstaltungen von großer Wichtigkeit. Um dem Rechnung zu tragen, veranstaltet der Bundesverband Deutscher Steinmetze zweimal im Jahr einen Erfahrungsaustausch für die ö.b.u.v. Sachverständigen im Naturstein verarbeitenden Gewerbe, an welchem jeweils ca. 2/3 aller im Natursteinbereich bestellten Sachverständigen teilnehmen. Neben rechtlichen und fachlich-technischen Impulsvorträgen besteht die Möglichkeit, über aktuelle Sachverhalte und Schadensfälle zu diskutieren und so von den aktuellen Arbeitsthemen anderer zu profitieren. Das Sachverständigentreffen ist als Fortbildungsnachweis bei den Handwerkskammern anerkannt.