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Landesinnung der Bildhauer- und Steinmetzbetriebe
HAMBURG

BIV-Grabmalrichtlinie

Es gibt viele gemeinsame Ziele, die eine besondere Partnerschaft zwischen dem Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) und den kirchlichen und kommunalen Friedhofsträgern begründen. Ihnen allen gemein ist es, für die Nutzungsberechtigten bedürfnisgerechte Rahmenbedingungen und einen attraktiven Friedhof zu schaffen. Zu den gemeinsamen Zielen gehört in erster Linie ein sicherer Friedhof.

Seit mehr als 50 Jahren stellt die BIV-Richtlinie "Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen" nun in der 7. Auflage die maßgebliche Auslegung der Anerkannten Regeln des Handwerks für die fach- und handwerksgerechte Bemessung, Errichtung und Prüfung von Grabsteinen dar. Weiterführende Informationen, FAQ´s, Friedhofsrechtliche Hintergründe, Hilfestellungen und Seminarangebote sind unter www.grabmalrichtlinie.de zu finden

 

 

 

Beratung

Weiterführende Informationen, Fachauskünfte und fachliche Beratung erhalten Sie bei der technischen Informationsstelle des BIV. Wenden Sie sich gerne an uns: r.holzer@biv-steinmetz.de





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